Was ist eine gütergemeinschaft?

Eine Gütergemeinschaft ist ein Ehegüterstand, der in einigen Ländern wie zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz existiert. Es handelt sich um einen gesetzlichen Güterstand, der automatisch bei der Eheschließung entsteht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Bei einer Gütergemeinschaft gehören grundsätzlich alle Vermögenswerte und Schulden der Ehepartner beiden gemeinschaftlich. Es gibt keine Trennung des Vermögens in einzelne Vermögensmassen wie es beispielsweise im Güterstand der Gütertrennung der Fall ist.

In einer Gütergemeinschaft haften beide Ehegatten unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Ehegemeinschaft. Das Vermögen wird somit zu einer gemeinsamen Masse zusammengeführt.

Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das Vermögen der Gütergemeinschaft geteilt. Dabei werden die Vermögenswerte gerecht auf beide Ehegatten aufgeteilt. Der andere Ehegatte erhält somit keine eigene Vermögensmasse, wie es zum Beispiel bei der Zugewinngemeinschaft der Fall ist.

Eine Gütergemeinschaft kann Vorteile haben, wenn beide Ehegatten das Ziel haben, alle Vermögenswerte gemeinsam zu nutzen und gegenseitig für die Schulden einzustehen. Zudem ist es unter Umständen einfacher, das gemeinsame Vermögen zu vererben, da hier keine unterschiedlichen Vermögensteile existieren.

Jedoch kann eine Gütergemeinschaft auch Nachteile mit sich bringen, da bei einer Insolvenz eines Ehepartners das gesamte Vermögen der Gütergemeinschaft haftet und somit gefährdet sein kann. Zudem können beide Ehegatten alleine über das Vermögen der Gütergemeinschaft verfügen, was zu Streitigkeiten führen kann.

Es ist daher ratsam, sich vor einer Eheschließung über die verschiedenen Güterstände zu informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abzuschließen, um die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen bezüglich des Vermögens zu regeln.